Wirtschaftsflächenentwicklung umweltfreundlich gestaltet
Bauplanungsrechtlich ist es gelungen, die Rennerich GmbH (Metall- und Kunststoffverarbeitung) sowie die REME Möbelbeschläge GmbH als beidseitig des Hallerbaches ansässige Unternehmen über den Hallerbach baulich zu erweitern. Eine Umsetzung der Planungsabsicht an dem Standort war für die Betriebe zwingend notwendig und bauleitplanerisch umzusetzen. Eine Nichtumsetzung des Entwicklungskonzeptes innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsfläche hätte eine vollständige Aufgabe des vorhandenen Standortes mit einer Verlagerung als wirtschaftlich für den Betrieb aber nicht tragfähige Alternative zur Folge gehabt. Die unmittelbare produktionsbedingte Verbindung der zwei bislang getrennten Betriebe ist geboten und es bestand insofern keine Alternative. Dabei war jedoch zu berücksichtigen, dass die bauliche Inanspruchnahme von Vorrangflächen des Naturschutzschutzes (Überbauung des Gewässers Hallerbach / Inanspruchnahme der BSN/GSN – Bereiche / Gebiete für den Schutz der Natur) zwingend auf ein Minimum zu beschränken waren. DHP haben den Planungsprozess dahingehend gesteuert, dass in der Gesamtabwägung festgestellt werden konnte, dass die Auswirkungen der Planung zwar erheblich, dennoch kompensier- und ausgleichbar sind.
Mit der Bauleitplanung wurde ein Interessenausgleich von Wirtschaft und Umwelt Planung erreicht.