Planzeichnung B-Plan
Besonderheit
  • Berücksichtigung der Festsetzung von verschiedenen Baurechten auf Zeit
    gemäß § 9 Absatz 2 BauGB aufgrund der
    Lage in einer noch nicht abgeschlossenen planfestgestellten Rekultivierungsfläche
  • Beschränkte Laufzeit der PV-Anlage

Aufgabenstellung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde beantragt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiland-Fotovoltaikanlage in einem rekultivierten Teilbereich des Steinbruches nördlich der „Stromberger Straße“ auf einer Fläche von rund 3 ha zu erhalten.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Beckum

Parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Kollenbusch“  erfolgte die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Vorherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Stadt Beckum -18. FNP-Änderung PV-Anlage Kollenbusch - vorher
18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Beckum -18. FNP-Änderung PV-Anlage Kollenbusch - nachher

Stadt Beckum
Vorhabenbezogener B-Plan „Fotovoltaikanlage Kollenbusch“
und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes