Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde beantragt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiland-Fotovoltaikanlage in einem rekultivierten Teilbereich des Steinbruches nördlich der „Stromberger Straße“ auf einer Fläche von rund 3 ha zu erhalten.
Parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Kollenbusch“ erfolgte die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes.