Städtebaulicher Entwurf
Stadt-Versmold_Westlich-Rothenfelder-Straße-Ergebnisvariante
Besonderheiten
  • Arrondierung des Siedlungsrandes
  • Neugestaltung der Ortseingangssituation
  • Kettenhausbebauung als baulicher Lärmschutz
  • beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB
  • Flächentausch im Flächennutzungsplan

Aufgabenstellung

Ziel war es mit der geplanten Wohnbebauung eine sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes in Versmold-Loxten zu gestalten und gleichzeitig eine flächensparendes und differenziertes Wohnungsangebot aus Mehrfamilienhäusern, freistehenden Einfamilienhäusern sowie Kettenhäusern zu schaffen.

Die Kettenhausbebauung zur Rothenfelder Straße erzielt durch ihre zusammenhängende Bebauungsabfolge nicht nur eine lärmabschirmende Wirkung für die übrigen Bereiche im Plangebiet, sondern verleiht dem Wohngebiet zudem eine prägende Raumkante und schafft somit eine spannende Eingangssituation im Übergang zum angrenzenden Bestand. Über flächensparende Stichstraßen, die aufgrund eine Maximallänge von 50 m keinen Wendebereich benötigen, können auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts auf der rd. 1,2 ha großen Fläche 11 freistehende Einfamilienhäuser, 6 Doppelhausgrundstücke, 4 Kettenhauseinheiten sowie ein Mehrfamilienhaus entwickelt werden.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Versmold stellte den Planbereich größtenteils als Flächen für die Landwirtschaft dar. Das Planverfahren wurde zwar auf Grundlage des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren), sodass eine förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die geplante Wohnbebauung nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Da dem Ortsteil Loxten mit der Planung jedoch ein Wohnbauflächenanteil zugeteilt werden sollte, der ihm nach den Ausweisungen im Regionalplan und den dazugehörigen Flächenschlüsseln nicht zustand, sollte über einen Flächenaustausch die Rücknahme einer mindestens gleich dimensionierten Fläche aus den Wohnbauflächendarstellungen des Siedlungsbereiches vorgenommen werden. Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte zwar gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes, jedoch nicht im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Somit konnte die Umsetzung des Bebauungsplanes unabhängig von der Genehmigung des der Flächennutzungsplanänderung vorangetrieben werden.


Vorkonzepte

Planzeichnung B-Plan

 

Aus der Ergebnisvariante der Vorkonzepte wurde eine Ableitung zu den Festsetzungen im Bebauungsplan erstellt.

Stadt-Versmold_Westlich-Rothenfelder-Straße-Vorschlag-Festsetzungen
Stadt-Versmold_Westlich-Rothenfelder-Straße-Satzung-Planzeichnung

Stadt Versmold
Städtebaulicher Entwurf & B-Plan
„Westlich Rothenfelder Straße“