Mit der Planung wurde das Planungsrecht für einen Pumptrack im Anschluss an einen geplanten Trailpark im Bereich des Kurparks geschaffen. Hierbei handelt es sich um einen Rundkurs mit Steilwandkurven und Sprüngen für Mountainbikes. Um die für die Sprünge erforderlichen Höhen zu erreichen, sind entsprechende Erdaufschüttungen erforderlich, die jedoch nach der Landesbauordnung ab einer Höhe von 2,00 m als bauliche Anlagen gelten. Um die Anlage insgesamt umsetzungsfähig zu bekommen, musste entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden.
Ergänzt werden sollte die Anlage durch einen Down-Hill-Trailpark, der in verschiedenen Strecken durch den Fürstenberger Wald führt und im Wesentlichen das hier gegebene natürliche Gefälle nutzt, sodass nur in geringem Maße Eingriffe in die Landschaft erforderlich sind. Im Gegensatz zum Pumptrack konnten diese Strecken aus baurechtlicher Sicht ohne Genehmigung errichtet werden.