Aufgrund einer heterogenen Eigentümerstruktur in Verbindung mit divergierenden Nutzungsinteressen konnte in der Vergangenheit keine zukunftsfähige Entwicklung des Areals angestoßen werden, sodass seit der Nutzungsaufgabe der Textilfabrik 1978 lediglich gewerbliche Zwischennutzungen erfolgt sind.
Durch den Verkauf des Fabrikgeländes im Herbst 2020 hat sich eine neue Chance eröffnet, die Flächen einer stadt-, standort- und umfeldgerechten Entwicklung zuzuführen und die seit einigen Jahren bestehenden Planungsziele einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung der Flächen umzusetzen.
Drees & Huesmann hat in Zusammenarbeit mit der GMP Projekte, den mit dem Umbau des denkmalgeschützten Spinnereigebäudes und den Akteuren der Stadt Rheine ein städtebauliches Konzept entwickelt und für dieses schließlich durch Bauleitplanung entsprechendes Baurecht erreicht.
Über erste Strukturkonzepte zur Festlegung einer städtebaulichen Grundstruktur wurde ein städtebaulicher Entwurf entwickelt. Deutlich erkennbar ist die Zweiteilung des Plangebietes in den nördlichen Bereich der zur ehemaligen Textilfabrik gehörenden Bestandsgebäude (Spinnerei, Weberei, Kesselhaus) und in den südlichen Bereich der Neubauflächen. Eine markante „Hauptachse“ (Verlängerung der Römerstraße durch den alten Hauptzugang zur Fabrik bis zum Emsufer bildet über einen Quartiersplatz ein städtebauliches Scharnier zwischen beiden Bereichen.
Der städtebauliche Entwurf sieht die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers vor, bei dem der Schwerpunkt klar auf einer Wohnnutzung liegen soll. Im Bereich des denkmalgeschützten Gebäudes (ehem. Spinnerei) im Norden des Plangebiets sind seniorengerechtes Wohnen und eine Kindertagesstätte vorgesehen, im Bereich der „Shed-Hallen“ (ehem. Weberei) ist die Errichtung einer Bildungseinrichtung aus dem Bereich der Förderpädagogik für körperlich beeinträchtigte Kinder geplant.
Für den zentralen Bereich des Plangebiets zwischen der Ems im Westen und der Walshagenstraße im Osten sieht der städtebauliche Entwurf eine Wohnnutzung mit aufgelockerten Blockstrukturen sowie Zeilen und Punkthaustypologien vor, entlang der Walshagenstraße ergänzend wohngebietsverträgliche gewerbliche Ansiedlungsmöglichkeiten, die im Einklang mit der Umfeldnutzung stehen (z. B. Büros und Dienstleistungen).
Im südlichen Teil des Plangebiets ist angrenzend zu den bestehenden Wohnquartieren die Platzierung von einer kleinteiligen Einzel- und Reihenhausbebauung geplant.
Im Hinblick auf die Höhenentwicklung sieht der städtebauliche Entwurf für den südlichen Bereich eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung und für die Wohn- sowie gewerblichen Gebäude im Zentrum des Plangebiets eine Höhenstruktur von vier Geschossen (zzgl. Staffelgeschoss) vor. Am Rande zum Landschaftsraum der Emsauen sind bis zu vier Geschosse (zzgl. Staffelgeschoss möglich) angedacht, die durch die Herausbildung von Staffelgeschossen städtebaulich akzentuiert werden. In der Gesamtheit sieht die vorgelegte Konzeption einen stufenweisen Anstieg der Gebäudehöhen von Süden nach Norden vor, der mit den bestehenden Strukturen vom Einfamilienhaus im Süden bis zu den großen Bestandgebäuden im Norden korrespondiert.
Das in den städtebaulichen Entwurf eingebundene Freiraumkonzept sieht eine markante Grünraumstruktur mit ihrem Zentrum in der Mitte des neu entstehenden Quartiers vor. Ergänzt durch mehrere Wegeflächen durchzieht diese Grünachse das Plangebiet in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung und schafft dabei eine Durchlässigkeit zur Ems. Prägende Bäume und bestehende Gehölzstrukturen werden integriert. Der bestehende Landschaftsraum der Emsaue soll in Folge der neu entstehenden Wegeverbindung in Teilbereichen eine Aktivierung erfahren und den umliegenden Wohnquartieren als „Grüne Lunge“ wie auch als verbindendes Bindungsglied dienen.