Vorhaben- / Erschließungsplan
Besonderheit
  • Verknüpfung von Pflegewohnplätzen und Kurzzeitpflege
  • Verkehrslenkung und Geräuschimmissionen

Aufgabenstellung

Anlass der Bauleitplanung war, eine Nachnutzung des ehemaligen Betriebsgeländes des sogenannten „Droste-Gelände“ zu ermöglichen und damit der Verfestigung eines städtebaulichen Missstandes (Brachfläche) entgegenzuwirken.

Gegenstand der Vorhabenplanung war die Errichtung einer Seniorenresidenz mit Pflege(wohn)plätzen sowie mit einem ergänzenden Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen. In einem zweiten Gebäude sollten Wohngruppen eingerichtet und eigenständige Wohnungen für betreutes, eigenständiges Wohnen angeboten werden.

Die Pflege(wohn)plätze und die Kurzzeitpflege waren an der Vorhelmer Straße in einem winkelförmigen Baukörper geplant, in dem 48 Pflege(wohn)plätze sowie fünf dieses Angebot ergänzende Kurzzeitpflegeplätze entstehen sollten. In dem südlich / rückwärtig geplanten Gebäude sollten hingegen die Angebote für betreutes Wohnen, sowohl in Form von bereuten Wohngruppen als auch als eigenständige Wohnungen für betreutes Wohnen, untergebracht werden.

Die beiden Baukörper wurden um einen zentralen Gartenbereich herum geplant: Im Norden ein winkelförmiger Baukörper (Pflegeplätze), dreigeschossig mit Flachdach ausgerichtet entlang der Vorhelmer Straße, sowie ein rechteckiger Baukörper (Wohngruppen, Wohnungen) im Süden, zweigeschossig und auf die Marie-Curie-Straße ausgerichtet.

Planzeichnung B-Plan
Verkehrsströme

Die verkehrliche Erschließung des Seniorenzentrums sollte ausschließlich über die Vorhelmer Straße im Nordosten des Plangebietes erfolgen, dort können sowohl die Mitarbeiter- und Besucher- als auch die Lieferverkehre abgewickelt werden.

Um die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von 10 Stellplätzen unterzubringen und gleichzeitig einen auf das wohngeprägte Umfeld wirkenden Parkdruck zu vermeiden, wurde eine Tiefgarage mit 16 Stellplätzen geplant, zwei weitere oberirdische Stellplätze sollten an der Vorhelmer Straße entstehen.

Im Vorfeld des Bebauungsplanentwurfes wurde eine Planungsalternative konkret geprüft, die sich im Wesentlichen in der Erschließung und dadurch auch geringfügig in der Baukörperstellung unterschied. Der vordringliche Unterschied zur umgesetzten Planung war die verkehrliche Anbindung für den Mitarbeiterverkehr über die Krügerstraße. Da die Vorhelmer Straße aufgrund der höheren Verkehrsstärke für eine Aufnahme der zusätzlichen Verkehre jedoch deutlich besser geeignet ist als die Krügerstraße, wurde diese Variante verworfen.

Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung wurde durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem.§ 30 BauGB, hier im Sinne eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB, umgesetzt.

Stadt Beckum
Vorhabenbezogener B-Plan
„Vorhelmer Straße“