Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes A70 „Königsallee“ war eine 2014 von der Gemeinde Ascheberg in Auftrag gegebene Untersuchung („Wohnbaulandentwicklung Ortsteil Davensberg – Rechnerische Bedarfsermittlung und Bilanz“ [Drees & Huesmann Planer, Bielefeld, Oktober 2014)], die zu dem Ergebnis kam, dass bis 2024 ein Bruttowohnbaulandbedarf von 16–25 ha für die Gemeinde besteht, wovon (aufgrund der Bevölkerungsverteilung zwischen den Ortschaften) 8,6–13,5 ha auf die Ortschaft Ascheberg entfallen.
Dabei bot sich das Plangebiet besonders für die abgestrebte Siedlungsflächenerweiterung an, da dort eine Arrondierung des vorhandenen Siedlungsraumes geplant und umgesetzt werden konnte, ohne einen komplett neuen Siedlungsansatz zu schaffen.
Im Zentrum des städtebaulichen Entwurfes stand die Herausbildung von zwei etwa gleich großen Quartieren, die in der Mitte des Plangebietes durch eine Ost-West verlaufende Grünfläche gegliedert und gleichzeitig durch den in diese Grünfläche integrierten Spielplatz miteinander verbunden werden sollten.
Mit dem städtebaulichen Entwurf konnten bei angenommenen Grundstücksgrößen von ca. 500–650 m² etwa 90 Baugrundstücke realisiert werden, die sich in etwa gleichmäßig auf das nördliche und das südliche Quartier verteilen.
Perspektivisch bietet der städtebauliche Entwurf zudem die Option, das Wohngebiet nach Westen bis zur Hegemerstraße zu erweitern und dort zukünftig weitere Bauabschnitte zu bilden. Zu diesem Zweck berücksichtigt der Bebauungsplan bereits in beiden Quartieren je eine verkehrliche Verbindung nach Westen.
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Wohn- und Mischbebauung zu erreichen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB notwendig, zudem wurde im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB der Flächennutzungsplan geändert.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 70 „Königsallee“ erfolgte die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes.